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GOZ 2287a - Eingliederung einer Schiene mit aufgestellten, bzw. eingearbeiteten Prothesenzähnen oder mit Brückengliedern als provisorische Versorgung - BZÄK

Analogleistung nach § 6 Abs. 1 GOZ - Ziffernvorschlag durch Zahnarztrechnung.info

Beschreibung Kriterium erfüllt?
... ist in der Analogliste der BZÄK enthalten? Ja.
... ist in KEINER anderen geöffneten Leistung der GOZ / GOÄ enthalten? Ja, in keiner enthalten.
... beansprucht einen eigenen Zeitabschnitt? Ja.
... benötigt eigenes Instrumentarium / besondere Ausbildung? Ja.
... ist NICHT besondere Ausführungsart einer anderen Leistung? Ja, ist es nicht.
... ist NICHT immer mit einer anderen Leistung nötig? Ja, ist nicht immer nötig.

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • das Abformmaterial und Eigenlaborkosten sind zusätzlich berechenbar.

Hier finden Sie unser Berechnungsbeispiel...

Das ist natürlich nur ein Beispiel, Sie sollten daran Ihre Werte überprüfen und evtl. eine für Ihre Praxis angemessene Vergleichsposition heraussuchen, je mehr Praxen jedoch die gleichen Ziffern benutzen, um so besser ist die Position der Versicherten.

Näheres zur Erstellung Ihres Katalogs analoger Leistungen finden Sie hier.

Unser Vorschlag für eine Analogposition

Nach unserer Berechnung liegen die Kosten bei ca. € 103,-, zzgl. Abformmaterial und Laborkosten.

Wir schlagen daher als Vergleichsposition vor:

Beschreibung Punkte

1 - fach

 2,3-fach

2287a - Eingliederung einer Schiene mit aufgestellten, bzw. eingearbeiteten Prothesenzähnen oder mit Brückengliedern als provisorische Versorgung;

Analogposition nach GOZ § 6 Abs. 1 im Katalog der Bundeszahnärztekammer;

entsprechend GOZ 7010: Eingliederung eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche

800

€ 44,99

€ 103,49

Im einfacher gelagerten Fall oder Eingliederung einer Zweitanferigung auf gleichem Modell (ohne Abdruck also) kann der Faktor abgesenkt werden.

Information für Patienten: Analogpositionen sind immer praxisabhängig zu bewerten. Je nach Kostenstruktur, Ausbildung etc. können die Kosten stark variieren!

  • Unser Kommentar
  • Wenn einzelne oder mehrere Zähne fehlen, kann eine Prothese mit einer innen liegenden Kunststoffplatte eingegliedert werde. Sie behindert allerdings häufig die Sprache und ist nur eingeschränkt in der Lage, eventuell vorhandene Zahnfleischzipfel an den die Lücke begrenzenden Zähnen zu schützen. Insbesondere im Fall vorgesehener Implantationen sind diese Zahnfleischzipfel (Papillen) jedoch sehr wichtig.

    Eine dünne, flexible Tiefziehfolie, die im Labor hergestellt wird und einen Hohlraum für einen Kunststoffzahn aufweist, kann diese Zahnfleischzipfel häufig besser schützen und erhalten.

    Laborkosten und Abformmaterialien sind gesondert zu berechnen, im Heil- und Kostenplan sollte bei vorgesehener mehrmonatiger Tragezeit eine ggf. mehrfache Erneuerung der Schiene berücksichtigt werden.

    Da die Leistung in GOZ und GOÄ nicht beschrieben ist, bleibt nur die vergleichende Abrechnung.

  • BZÄK
  • Die Bundeszahnärztekammer führt die

    "Eingliederung einer Schiene mit aufgestellten, bzw. eingearbeiteten Prothesenzähnen oder mit Brückengliedern als provisorische Versorgung "

    unter "Abschnitt C - Konservierende Zahnheilkunde"

    in ihrem Katalog selbständiger zahnärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen auf.

  • GKV & GOZ?
  • Diese Leistung ist im Sachleistungskatalog der GKV nicht enthalten und kann ausschließlich privat berechnet werden.

Wenn einzelne oder mehrere Zähne fehlen, kann eine Prothese mit einer innen liegenden Kunststoffplatte eingegliedert werde. Sie behindert allerdings häufig die Sprache und ist nur eingeschränkt in der Lage, eventuell vorhandene Zahnfleischzipfel an den die Lücke begrenzenden Zähnen zu schützen. Insbesondere im Fall vorgesehener Implantationen sind diese Zahnfleischzipfel (Papillen) jedoch sehr wichtig.

Eine dünne, flexible Tiefziehfolie, die im Labor hergestellt wird und einen Hohlraum für einen Kunststoffzahn aufweist, kann diese Zahnfleischzipfel häufig besser schützen und erhalten.

Laborkosten und Abformmaterialien sind gesondert zu berechnen, im Heil- und Kostenplan sollte bei vorgesehener mehrmonatiger Tragezeit eine ggf. mehrfache Erneuerung der Schiene berücksichtigt werden.

Da die Leistung in GOZ und GOÄ nicht beschrieben ist, bleibt nur die vergleichende Abrechnung.

Die Bundeszahnärztekammer führt die

"Eingliederung einer Schiene mit aufgestellten, bzw. eingearbeiteten Prothesenzähnen oder mit Brückengliedern als provisorische Versorgung "

unter "Abschnitt C - Konservierende Zahnheilkunde"

in ihrem Katalog selbständiger zahnärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen auf.

Diese Leistung ist im Sachleistungskatalog der GKV nicht enthalten und kann ausschließlich privat berechnet werden.

typische Probleme mit Kostenerstattern und passende Textbausteine

Für Ihren Widerspruch beim Kostenerstatter sinnvolle Texte einfach mit der Maus markieren, kopieren (Strg+C) und in Ihr Schreiben an Ihre Versicherung einfügen (Strg+V)!

Kostenerstatter: "Das Provisorium ist nach einer existierenden Position abzurechnen."

Diese Leistung ist in keiner Position der GOZ beschrieben.

Es darf aber nicht irgendeine Leistungsziffer für das Erbringen einer nicht in der GOZ oder GOÄ enthaltenen Leistung abgerechnet werden, für solche Fälle schreibt § 6 GOZ die vergleichende Analogabrechnung vor.

Die Tätigkeit erfüllt alle Kriterien einer selbständigen zahnärztlichen Leistung.

Auch die Bundeszahnärztekammer führt sie in ihrem Katalog selbständiger, analog zu berechnender zahnärztlicher Leistungen auf.

Da ich bei Ihnen nach Maßgabe der GOZ und GOÄ versichert bin, fordere ich Sie daher auf, ihrer vertraglichen Pflicht nachzukommen und die korrekt berechnete Analogziffer zu erstatten.

Kostenerstatter: "Die verglichene Leistungsposition ist zu teuer, wir erstatten nur einen niedrigeren Betrag."

Die Auswahl einer Analogposition ist nach § 6 Abs. 2 GOZ dem behandelnden Zahnarzt überlassen.

Mir wurde durch meinen Behandler der Zugang zum Portal www.zahnarztrechnung.info zur Verfügung gestellt, ich konnte dort anhand beispielhafter Berechnungen die Gleichwertigkeit der zum Vergleich herangezogenen Leistung nachvollziehen.

Wenn Sie Zweifel an der Berechtigung der Höhe der Analogabrechnung haben, so steht Ihnen der Weg über ein unabhängiges Kammergutachten offen, die Meinung eines durch Sie wiederholt für Beratungen bezahlten Zahnarztes würde keine neutrale Beurteilung darstellen.

Ich sehe derzeit nicht, auf welcher Rechtsgrundlage Sie eine Erstattung der korrekten Analogabrechnung verweigern wollen.

Die Rechnung ist korrekt ausgestellt, sie ist fällig, Gleiches gilt für die Erstattungspflicht nach Tarif.