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GOÄ 4 - Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken und/oder Unterweisung und Führung der Bezugsperson

Leistungsbeschreibung 2,3-fach
Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken und/oder Unterweisung und Führung der Bezugsperson(en) - im Zusammenhang mit der Behandlung eines KRanken € 29,49
Die Leistung nach Nummer ist im Behandlungsfall nur einmal berechnungsfähig.
Die Leistung nach Nummer 4 ist neben den Leistungen nach den Nummern 30, 34, 801, 806, 807, 816, 817 und/oder 835 niocht berechnungsfähig.

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • Untersuchungen, weitere Behandlungen sind nicht eingeschränkt.
  • die GOÄ 4 in Ihren Baustein für Sedierungen zu integrieren.
  • eine Beratung des Patienten nach GOÄ 1 (z.B. vor der Sedierung) zu dokumentieren und zur GOÄ 4 ggf. in der Begründungszeile vermerken, wer hier (ggf. über was) beraten wurde, so beugen Sie überflüssigem Schriftverkehr evtl. vor.
  • Unser Kommentar
  • Wenn andere Personen (Bezugspersonen) bezüglich eines Kranken befragt oder in seiner Betreuung unterwiesen werden müssen, ist diese Anamnese- und Beratungsposirion anzusetzen.

    Das ist jedoch nur einmalig im Behandlungsfall möglich und kann nicht am gleichen Tag mit der GOÄ 34 berechnet werden.

    Diese Position wird selten abgerechnet, die zugehörige Leistung jedoch häufig erbracht, z.B. bei  Kinderbehandlung, wenn die Eltern beraten werden oder im Rahmen von Sedierungen/Lachgasbehandlungen nach GOZ 0107a oder bei senilen oder betreuten Patienten, wie z.B. Behinderten.

  • BZÄK
  • Die Leistung kann auch telefonisch erbracht werden. Für den Zeitraum des Behandlungsfalls gelten die
    gleichen Bestimmungen wie bei den Geb.-Nrn. 0001 und 0003. Die Leistung kann auch erbracht werden, wenn der Patient abwesend ist.

    Die GOÄ Nrn. 0004 und 0001 sind nicht nebeneinander berechenbar, wenn sich sämtliche Bestandteile der Legenden zu den Nrn. 0001 und 0004 (Anamnese, Beratung, Fremdanamnese, Unterweisung) an ein und dieselbe Person richten, wie dies z. B. der Fall ist bei Mutter und Kleinkind oder Betreuer und schwerst kommunikationsgestörten Patienten. (Beschluss des Gebührenausschusses der BÄK vom 21.05.1997). Eine regelmäßige Berechnung der Leistung bei Einbeziehung der Mutter bei der Behandlung von Kindern ist daher nicht statthaft.

  • GKV & GOZ?
  • Eine Untersuchung ist ggf. auch Gegenstand der BEMA - Ä1 - Ber, jedoch kommt es darauf an, was untersucht wird.

    Dreht es sich überwiegend um Privatleistungen, so ist die Beratungsgebühr privat abzurechnen.

Wenn andere Personen (Bezugspersonen) bezüglich eines Kranken befragt oder in seiner Betreuung unterwiesen werden müssen, ist diese Anamnese- und Beratungsposirion anzusetzen.

Das ist jedoch nur einmalig im Behandlungsfall möglich und kann nicht am gleichen Tag mit der GOÄ 34 berechnet werden.

Diese Position wird selten abgerechnet, die zugehörige Leistung jedoch häufig erbracht, z.B. bei  Kinderbehandlung, wenn die Eltern beraten werden oder im Rahmen von Sedierungen/Lachgasbehandlungen nach GOZ 0107a oder bei senilen oder betreuten Patienten, wie z.B. Behinderten.

Die Leistung kann auch telefonisch erbracht werden. Für den Zeitraum des Behandlungsfalls gelten die
gleichen Bestimmungen wie bei den Geb.-Nrn. 0001 und 0003. Die Leistung kann auch erbracht werden, wenn der Patient abwesend ist.

Die GOÄ Nrn. 0004 und 0001 sind nicht nebeneinander berechenbar, wenn sich sämtliche Bestandteile der Legenden zu den Nrn. 0001 und 0004 (Anamnese, Beratung, Fremdanamnese, Unterweisung) an ein und dieselbe Person richten, wie dies z. B. der Fall ist bei Mutter und Kleinkind oder Betreuer und schwerst kommunikationsgestörten Patienten. (Beschluss des Gebührenausschusses der BÄK vom 21.05.1997). Eine regelmäßige Berechnung der Leistung bei Einbeziehung der Mutter bei der Behandlung von Kindern ist daher nicht statthaft.

Eine Untersuchung ist ggf. auch Gegenstand der BEMA - Ä1 - Ber, jedoch kommt es darauf an, was untersucht wird.

Dreht es sich überwiegend um Privatleistungen, so ist die Beratungsgebühr privat abzurechnen.

typische Probleme mit Kostenerstattern und passende Textbausteine

Bitte lassen Sie uns wissen, wenn Ihnen weitere Probleme bekannt werden!

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ Untersuchungsleistungen wie GOZ 0010, GOÄ 5, 6, etc.
+ Behandlungen aller Art
+ und viele andere mehr

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- GOÄ 34