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GOÄ 70 - kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Leistungsbeschreibung 2,3-fach
kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung € 5,36

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • dass eine erneute Ausstellung mit weiteren Daten an einem anderen Termin eine erneute Berechnung rechtfertigt, da die Leistung ja erneut erbracht wird.
  • Unser Kommentar
  • Bei der kurzen Bescheinigung kann es sich um eine Sportbefreiung, eine Anwesenheitsbestätigung für den Arbeitgeber oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung handeln.

    Eine erneute Ausstellung an einem anderen Tag rechtfertigt auch eine erneute Berechnung, da die Leistung ja erneut erbracht wird und keine Begrenzung angegeben ist.

  • BZÄK
  • Die Gebühr ist auch für andere kurze Bescheinigungen wie die Ausstellung eines neuen Impfausweises, Eintragungen im Allergiepass, Schulbefreiung, Sportbefreiung, Befreiung vom Kindergarten, Personenbeförderungsschein etc. berechnungsfähig. Die Eintragung im Röntgennachweisheft ist mit der Grundleistung abgegolten.

  • GKV & GOZ?
  • Dreht es sich überwiegend um Privatleistungen, so ist die Beratungsgebühr privat abzurechnen.

Bei der kurzen Bescheinigung kann es sich um eine Sportbefreiung, eine Anwesenheitsbestätigung für den Arbeitgeber oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung handeln.

Eine erneute Ausstellung an einem anderen Tag rechtfertigt auch eine erneute Berechnung, da die Leistung ja erneut erbracht wird und keine Begrenzung angegeben ist.

Die Gebühr ist auch für andere kurze Bescheinigungen wie die Ausstellung eines neuen Impfausweises, Eintragungen im Allergiepass, Schulbefreiung, Sportbefreiung, Befreiung vom Kindergarten, Personenbeförderungsschein etc. berechnungsfähig. Die Eintragung im Röntgennachweisheft ist mit der Grundleistung abgegolten.

Dreht es sich überwiegend um Privatleistungen, so ist die Beratungsgebühr privat abzurechnen.

typische Probleme mit Kostenerstattern und passende Textbausteine

Bitte lassen Sie uns wissen, wenn Ihnen weitere Probleme bekannt werden!

Kostenerstatter: "Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht medizinisch notwendig."

Die GOÄ 70 ist bereits durch den Verordnungsgeber als medizinisch notwendige Leistung definiert, denn die GOÄ enthält ausschließlich medizinisch notwendige Leistungen.

Bereits deshalb geht also Ihre Behauptung ins Leere.

Außerdem liegt mit der Berechnung der Leistung nach GOÄ eine Bescheinigung der medizinischen Notwendigkeit vor, die meines Erachtens nach höchstens durch ein unabhängiges Sachverständigengutachten entkräftet werden könnte, nicht durch die persönliche Meinung von Sachbearbeitern oder regelmäßig von Versicherungen bezahlten "beratenden Ärzten".

Notwendig ist diese Bescheinigung, damit der Arzt/Zahnarzt aufgesucht werden kann oder eine ausreichende Freizeit zur Erholung und Gesundung sicher gestellt wird.

Da die Erstellung verursacht wird durch das Vorliegen einer Erkrankung oder die Notwendigkeit eines Arztbesuches, liegt die medizinische Notwendigkeit auf der Hand, wie sie auch bei der Ausstellung eines Rezeptes, einer Überweisung oder eines Kurantrages gegeben ist."

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ Beratungen nach GOÄ 1, GOÄ3
+ und viele andere mehr

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- die GOÄ 70 schließt selbst keine Leistung neben sich aus.