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GOÄ 4852 - zytologische Untersuchung von Körperflüssigkeiten

Leistungsbeschreibung 1,8-fach
Zytologische Untersuchung von z.B. Punktaten, Sputum, Sekreten, Spülflüssigkeiten mit besonderen Aufbereitungsverfahren - gegebenenfalls einschließlich der Beurteilung nichtzytologischer mikroskopischer Befunde an demselben Material-, je Untersuchungsmaterial € 18,26
Es gilt ein reduzierter Gebührenrahmen bis 2,5, Begründung ist ab 1,8 erforderlich.

ACHTUNG: nicht kostendeckende Leistung!

Die zytologische Untersuchung von Körperflüssigkeiten kann nach der GOÄ 4852 berechnet werden.

Der organisatorische Aufwand in zahnärztlicher Praxis dürfte jedoch dazu führen, dass hier fette rote Zahlen geschrieben werden.

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Dreht es sich bei der Hauptleistung um eine Privatleistung, so ist der Verband privat abzurechnen.

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • die Leistung ist lausig honoriert und bringt besondere Verpflichtungen mit sich, was Qualitätskontrolle und Hygiene betrifft, die von dem Honorar nicht zu finanzieren sind.

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ viele andere Leistungen

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- die Leistung schließt selbst keine andere Leistung neben sich aus.